Die Kosten für meine natürlichen HeilverfahrenDie Leistungen für Heilpraktiker werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, weshalb sie privat bezahlt werden müssen. Allerdings können, je nach abgeschlossenem Vertrag, private Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen die Kosten erstatten. Auch Leistungen für Beihilfeberechtigungen werden gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH) erstattungsfähig berechnet. Je nach Versicherung bzw. erstattenden Stellen kann es zu Differenzen kommen, die vom Patienten selbst zu bezahlen sind.
Folgende Sätze (Stand Januar 2024) gelten:
Anamnese (ausführliches Erstgespräch, Fallaufnahme mit Untersuchung, Irisdiagnose, Therapieplan, Erstbehandlung)
- Erwachsene: 120 – 150 €
- Kinder: 80 – 130 €
- Zeitdauer ca. 90 Min.
Folgebehandlung/Beratung 50 – 80 €.
Hausbesuche je nach Aufwand.
Die Kosten für verordnete Arzneimittel müssen selbst getragen werden. |